Die GEMA steht aktuell im Fokus. In diesem Artikel findet ihr Infos zur GEMA und der GEMA-Vermutung sowie Möglichkeiten GEMA-freier Musik und freier Musik.
Sony Music und Universal Music - selbst in der Vergangenheit nicht unbedingt für Innovation bekannt - attackieren aktuell die GEMA für ihre Blockadehaltung gegenüber einer YouTube-Lösung. Gleichzeitig weist YouTube selbst seine Nutzer endlich nicht mehr nur stumpf ab mit dem Satz "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar", sondern stellt die GEMA als Verursacher geblockter Videos bloß. Dabei nutzt diese Blockade-Politik der GEMA niemanden. Über Proxies lassen sich die gesperrten Inhalte problemlos abrufen. Während GEMA-Mitgliedern in Deutschland wesentliche Aspekte der hervorragenden Promotion-Möglichkeiten via Social Media versperrt bleiben.
Was ist die Gema überhaupt?
Bei der Gema handelt es sich um die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die Verwertungsgesellschaft kümmert sich um die Nutzungsrechte von ihren Mitgliedern. Knapp 65.000 Mitglieder besitzt die Gema. Darunter fallen Komponisten ebenso wie Textdichter und Verleger von Musikwerken. Das Urheberrecht soll gewahrt bleiben. Nutzer dieser Musikwerke müssen einen Beitrag an die Gema entrichten. Dazu gehören u.a. Rundfunk- und Fernsehsender, Veranstalter von Live-Musik sowie Hersteller von Tonträgern. Der von den Nutzern abgeführte Beitrag wird nach einem festen Schlüssel wieder den Urhebern zugeführt. Die Gema agiert also als wirtschaftlicher Verein. Was bei den Schriftstellern und Journalisten die VG Wort ist, ist bei den Textdichtern und Komponisten die Gema. Doch es kommt immer wieder zu Problemen mit der Gema. So muss jede noch so kleine öffentliche Aufführung von Tanz- oder Unterhaltungsmusik im Vorfeld der Gema gemeldet werden. Die Gebührenpflicht entfällt nur, wenn der Nutzer nachweist, dass alle Urheber der gespielten Stücke keine Mitglieder in der Gema sind. Oder es kann die Gemeinfreiheit der Musikwerke belegt werden. Besonders bei kleinen Veranstaltern mit nur geringem Budget führt dies regelmäßig zu Ärgernissen. Schließlich drohen hohe Gebühren.
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Was ist Gema-freie Musik?
Für die Gema-freie Musik müssen keine Lizenzgebühren an die Gema entrichtet werden. Um GEMAfreie Musik handelt es sich auch dann, wenn das Urheberrecht erloschen ist. Dies passiert in der Regel, wenn der Komponist oder Textdichter seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. Das Problem: Die Gema geht generell davon aus, dass alle Musiker bei ihnen einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben. Mit diesem Vertrag ist die Gema dann berechtigt, die Tantiemen für die Musikstücke einzutreiben. Für Restaurants, Geschäfte, Hotels, Arztpraxen und Sportstätten lohnt sich der Einsatz sogenannter Gema-freier Musik. Hier besteht kein Wahrnehmungsvertrag des Komponisten mit der Verwertungsgesellschaft Gema. Die Nutzungsrechte müssen demnach vor dem Abspielen der Musik direkt mit dem Komponisten verhandelt werden. Um diese aufwendige Prozedur zu vermeiden, haben sich inzwischen kommerzielle Anbieter dazwischen geschaltet. Sie bieten Gema-freie Musik an. GPL-Datenbanken im Internet können hundertausende Titel umfassen. Es darf vor dem Abspielen nicht vergessen werden, sich von den Anbietern freier Musik bestätigen zu lassen, ob für die Nutzung auch die GVL-Rechte geklärt sind. Hierbei handelt es sich um die Rechte an der konkreten Einspielung durch festgelegte Musiker. Gema-freie Musik betrifft fast immer Instrumentaltitel. Sie entstammen den Bereichen Pop, Dance, Film- und Entspannungsmusik. Gema-freie Gesangsaufnahmen existieren so gut wie nicht.
Vor- und Nachteile Gema-freier Musik
Für die Künstler ist die Bereitstellung von Gema-freier Musik nicht in jedem Fall positiv zu bewerten. Vorteilhaft ist natürlich die Bekanntheit, die mit der weiten Verbreitung der eigenen Titel entstehen kann. Auch über die durch den Nutzer entrichtete Gebühr freuen sich nicht wenige Komponisten und Texter. Aber: Sollte das Musikstück zu einem echten Hit avancieren, entgehen dem Künstler jegliche Einnahmen. Mit einem Wahrnehmungsvertrag mit der Gema wäre ihm das nicht passiert. Der Nachteil der Gema-freien Musik besteht für die Nutzer darin, dass das Angebot der Musiktitel beschränkt ist. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass auch die Nutzung Gema-freier Musik nicht kostenlos ist. Zudem besteht bei jedem Titel das Problem der Gema-Vermutung.
Die Gema und die Vermutung
Jeder, der Gema-freie Musik gewerblich nutzen oder öffentlich aufführen möchte, muss nachweisen, dass die genutzten Musikstücke nicht der Gema-Pflicht unterliegen. Diese Vermutung stellt die Gema in jedem Fall. Es ist also wichtig, Komponist, Bearbeiter, Texter und notfalls auch den Verlag zu nennen. Dies betrifft auch ausländische Musik. Falls der Sachverhalt nicht eindeutig geklärt werden kann, wird stets davon ausgegangen, das die Titel nicht Gema-frei sind. Folglich fallen auch Gebühren an. Es empfiehlt sich daher, speziell vor einer Veranstaltung mit Live-Musik, genau zu erfragen, welche Stücke die betreffenden Musiker spielen möchten. Gibt man darauf nicht acht, können auf diese Weise schnell hohe Kosten für die zu entrichtenden Lizenzen an die Gema entstehen.
Was ist freie Musik?
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Nutzung von freier Musik. Für freie Musik muss ebenfalls keine Gema-Gebühr bezahlt werden. Hier handelt es sich um eine komplett kostenfreie Nutzung von Musikstücken. Freie Musik wird oftmals über Netlabels vertrieben. Die Lizenz orientiert sich an der GPL, der freien Software-Lizenz. Problematisch wird es jedoch, wenn der Urheber der Musikstücke irgendwann einen Wahrnehmungsvertrag mit der Gema geschlossen hat. Auch könnten etwaige Schutzrechte der Musiker bestehen. Dennoch: Wer als Urheber freie Musik unter freier Lizenz anbietet, hat kein Recht auf Vergütung. Sein Werk wird der Öffentlichkeit zur Verüfung gestellt. Unwiderruflich und für die gesamte Schutzdauer. Somit kann die Gema auch zu keinem späteren Zeitpunkt irgendwelche Nutzungsrechte einklagen. Gema-Mitglieder können erst nach Kündigung ihres Wahrnehmungsvertrages die Rechte der Allgemeinheit zur Nutzung überlassen. Ebenfalls wichtig: Die Gema untersagt ihren Mitgliedern, auch nur einzelne Musikstücke unter eine freie Lizenz zu bringen.