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GEMAfreie Musik

gemaDie GEMA steht aktuell im Fokus. In diesem Artikel findet ihr Infos zur GEMA und der GEMA-Vermutung sowie Möglichkeiten GEMAfreier Musik und freier Musik.

Sony Music und Universal Music – selbst in der Vergangenheit nicht unbedingt für Innovation bekannt – attackieren aktuell die GEMA für ihre Blockadehaltung gegenüber einer YouTube-Lösung. Gleichzeitig weist YouTube selbst seine Nutzer endlich nicht mehr nur stumpf ab mit dem Satz „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar“, sondern stellt die GEMA als Verursacher geblockter Videos bloß. Dabei nutzt diese Blockade-Politik der GEMA niemanden. Über Proxies lassen sich die gesperrten Inhalte problemlos abrufen. Während GEMA-Mitgliedern in Deutschland wesentliche Aspekte der hervorragenden Promotion-Möglichkeiten via Social Media versperrt bleiben.

Was ist die GEMA überhaupt?

Bei der GEMA handelt es sich um die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die Verwertungsgesellschaft kümmert sich um die Nutzungsrechte von ihren Mitgliedern. Knapp 70.000 Mitglieder besitzt die GEMA. Darunter fallen Komponisten ebenso wie Textdichter und Verleger von Musikwerken. Das Urheberrecht soll gewahrt bleiben. Nutzer dieser Musikwerke müssen einen Beitrag an die GEMA entrichten. Dazu gehören u.a. Rundfunk- und Fernsehsender, Veranstalter von Live-Musik sowie Hersteller von Tonträgern. Der von den Nutzern abgeführte Beitrag wird nach einem festen Schlüssel wieder den Urhebern zugeführt. Die GEMA agiert also als wirtschaftlicher Verein. Was bei den Schriftstellern und Journalisten die VG Wort ist, ist bei den Textdichtern und Komponisten die GEMA.

Doch es kommt immer wieder zu Problemen mit der GEMA. So muss jede noch so kleine öffentliche Aufführung von Tanz- oder Unterhaltungsmusik im Vorfeld der GEMA gemeldet werden. Die Gebührenpflicht entfällt nur, wenn der Nutzer nachweist, dass alle Urheber der gespielten Stücke keine Mitglieder in der GEMA sind. Oder es kann die Gemeinfreiheit der Musikwerke belegt werden. Besonders bei kleinen Veranstaltern mit nur geringem Budget führt dies regelmäßig zu Ärgernissen. Schließlich drohen hohe Gebühren.

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http://www.youtube.com/watch?v=g-qFLX26-O8

Was ist GEMAfreie Musik?

Für die GEMAfreie Musik müssen keine Lizenzgebühren an die GEMA entrichtet werden. Um GEMAfreie Musik handelt es sich auch dann, wenn das Urheberrecht erloschen ist. Dies passiert in der Regel, wenn der Komponist oder Textdichter seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. Das Problem: Die GEMA geht generell davon aus, dass alle Musiker bei ihnen einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben. Mit diesem Vertrag ist die GEMA dann berechtigt, die Tantiemen für die Musikstücke einzutreiben. Für Restaurants, Geschäfte, Hotels, Arztpraxen und Sportstätten lohnt sich der Einsatz sogenannter GEMAfreier Musik. Hier besteht kein Wahrnehmungsvertrag des Komponisten mit der Verwertungsgesellschaft GEMA. Die Nutzungsrechte müssen demnach vor dem Abspielen der Musik direkt mit dem Komponisten verhandelt werden. Um diese aufwendige Prozedur zu vermeiden, haben sich inzwischen kommerzielle Anbieter dazwischen geschaltet. Sie bieten GEMAfreie Musik an. GPL-Datenbanken im Internet können hundertausende Titel umfassen.

Es darf vor dem Abspielen nicht vergessen werden, sich von den Anbietern freier Musik bestätigen zu lassen, ob für die Nutzung auch die GVL-Rechte geklärt sind. Hierbei handelt es sich um die Rechte an der konkreten Einspielung durch festgelegte Musiker. GEMAfreie Musik betrifft fast immer Instrumentaltitel. Sie entstammen den Bereichen Pop, Dance, Film- und Entspannungsmusik. GEMAfreie Gesangsaufnahmen existieren so gut wie nicht.

Vor- und Nachteile GEMAfreier Musik

Für die Künstler ist die Bereitstellung von GEMAfreier Musik nicht in jedem Fall positiv zu bewerten. Vorteilhaft ist natürlich die Bekanntheit, die mit der weiten Verbreitung der eigenen Titel entstehen kann. Auch über die durch den Nutzer entrichtete Gebühr freuen sich nicht wenige Komponisten und Texter.

Aber: Sollte das Musikstück zu einem echten Hit avancieren, entgehen dem Künstler jegliche Einnahmen. Mit einem Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA wäre ihm das nicht passiert.
Der Nachteil der GEMAfreien Musik besteht für die Nutzer darin, dass das Angebot der Musiktitel beschränkt ist. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass auch die Nutzung GEMAfreier Musik nicht kostenlos ist. Zudem besteht bei jedem Titel das Problem der GEMA-Vermutung.

Entgegen häufig anzutreffender Ansichten bedeutet GEMAfrei nicht, dass die Musik qualitativ minderwertig ist. GEMAfreie Musik für professionelle Projektvertonungen kann heutzutage auch in hohen Standards vorliegen, da zum einen im Zeitalter der Digitalisierung für viele Musiker hochwertige Produktionsumgebungen erschwinglich sind und zum zweiten viele professionelle Musiker einen eigenen Weg jenseits der GEMA gewählt haben. Anbieter wie Musicfox oder Terrasound beweisen dies.

Die GEMA und die Vermutung

Jeder, der GEMAfreie Musik gewerblich nutzen oder öffentlich aufführen möchte, muss nachweisen, dass die genutzten Musikstücke nicht der GEMA-Pflicht unterliegen. Diese Vermutung stellt die GEMA in jedem Fall. Es ist also wichtig, Komponist, Bearbeiter, Texter und notfalls auch den Verlag zu nennen. Dies betrifft auch ausländische Musik. Falls der Sachverhalt nicht eindeutig geklärt werden kann, wird stets davon ausgegangen, das die Titel nicht GEMAfrei sind. Folglich fallen auch Gebühren an. Es empfiehlt sich daher, speziell vor einer Veranstaltung mit Live-Musik, genau zu erfragen, welche Stücke die betreffenden Musiker spielen möchten. Gibt man darauf nicht acht, können auf diese Weise schnell hohe Kosten für die zu entrichtenden Lizenzen an die GEMA entstehen.

Was ist freie Musik?

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Nutzung von freier Musik. Für freie Musik muss ebenfalls keine GEMA-Gebühr bezahlt werden. Hier handelt es sich um eine komplett kostenfreie Nutzung von Musikstücken. Freie Musik wird oftmals über Netlabels vertrieben. Die Lizenz orientiert sich an der GPL, der freien Software-Lizenz. Problematisch wird es jedoch, wenn der Urheber der Musikstücke irgendwann einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat. Auch könnten etwaige Schutzrechte der Musiker bestehen. Dennoch: Wer als Urheber freie Musik unter freier Lizenz anbietet, hat kein Recht auf Vergütung. Sein Werk wird der Öffentlichkeit zur Verüfung gestellt. Unwiderruflich und für die gesamte Schutzdauer. Somit kann die GEMA auch zu keinem späteren Zeitpunkt irgendwelche Nutzungsrechte einklagen. GEMA-Mitglieder können erst nach Kündigung ihres Wahrnehmungsvertrages die Rechte der Allgemeinheit zur Nutzung überlassen. Ebenfalls wichtig: Die GEMA untersagt ihren Mitgliedern, auch nur einzelne Musikstücke unter eine freie Lizenz zu bringen.

Creative Commons

Aktuell angesagt ist Creative Commons (Kreatives Gemeinschaftsgut). Dies ist einerseits der Name einer gemeinnützigen Gesellschaft und andererseits einer Lizenz. Anhand dieser Lizenz weiß jeder sofort, wie er ein kreatives Werk verwenden darf. So kann man beispielsweise Musikstücke einfach remixen. Verpflichtende Angaben sind dabei: Der Name des Urhebers, der Titel des Werkes, die URL zu dem Werk oder dem Autor sowie ein Verweis auf die Lizenzurkunde.

  • CC-BY: Namensnennung nötig
  • CC-BY-SA: Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
  • CC-BY-ND: Namensnennung, keine Bearbeitung erlaubt
  • CC-BY-NC: Namensnennung, nur nicht kommerzielle Nutzung erlaubt
  • CC-BY-NC-SA: Namensnennung, nur nicht kommerzielle Nutzung erlaubt, gleiche Bedingungen
  • CC-BY-NC-ND: Namensnennung, keine Bearbeitung, nur nicht kommerzielle Nutzung erlaubt
  • CC0: Komplett frei, public domain

Wichtig: Eine CC-Lizenz ist unumkehrbar, wenn also ein Musikstück darunter veröffentlicht wurde, kann dies nicht widerrufen werden.

Mein persönlicher Favorit ist CC-BY-NC-SA. Dadurch erlaubt man die Bearbeitung, was in Zeiten der Mashup-Kultur wichtig erscheint, sichert, dass das neue Werk unter denselben Bedingungen weitergegeben wird, erhält aber bei kommerzieller Nutzung Entgeld. Wem letzteres egal ist, entscheidet sich für CC-BY-SA.

Quellen

Loewenherz / Frisbee

Autor: Loewenherz / Frisbee

Mit acht Jahren Klavierunterricht, ab 18 E-Gitarre und Bassgitarre. 1983 erste Band. Erster Tonträger 1989 (MC VenDease live). Lehrer für Bassgitarre. Musik-Journalist beim Fachmagazin "the Bass" (vorher: "Der rasende Bass-Bote") & dem hessischen Musikermagazin Kick'n'Roll. Musik-Projekte in Offenbach und Frankfurt mit Jugendlichen aus sozialen Brennpunkten. Gesangsunterricht im Bereich funktionaler Stimmbildung nach Lichtenberg und Reid mit Studium klassischer Literatur. Diplomarbeit zum Thema "Musikimprovisation in der Sozialpädagogik". Seit 1996 sporadische Auftritte mit meist improvisiertem Charakter. Bands: Bernstyn, Procyon, Uwe Peter Bande, Ven Dease (Saarland) sowie Reality Liberation Front, PLK, Valis (Frankfurt). Live-Mixer bei Lay de Fear.

4 Kommentare

  1. Hallo, Tor!
    Beim monatlichen Durchstreifen des Webs nach gemafreier Musik bin ich auf Deinen Artikel aufmerksam geworden. Ich fand den Inhalt sehr ausgewogen und informativ, gerade aus der Sicht eines Musikers, der selber geamfreie Musik produziert!

  2. Sehr interessanter und informeller Text rund um das Thema gemafreie Musik und Co.
    Dankeschön

  3. Sehr guter Bericht und eine passende Seite zum Thema: allesgemafrei.de

  4. ChicoBerlin

    08/09/2015 @ 23:35

    Lustig, der Artikel ist von 2011 und hat eigentlich so gut wie nichts von seiner Aktualität verloren. Nicht umsonst gibt es genügend Künstler, die sich bewusst dagegen entschieden haben, in die GEMA einzutreten.
    Ein sympathischer Vertreter der GEMA-freien Musik – dessen Musikstücke ich schon des Öfteren genutzt habe – ist übrigens Dag Reinbott mit seiner Webseite terrasound.de.

    EIn paar seiner Werke bietet er für private Nutzungen zudem kostenlos an. Noch so ein Ding, was bei einer GEMA-Mitgliedschaft einfach nicht möglich wäre.

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